Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Edelmetalle direkt GmbH
Übersicht
§1 Präambel
§2 Geltungsbereich
Teil I: An- und Verkauf von Edelmetallen zu Anlagezwecken
§3 Angebot, Vertragsabschluss, Preise
§4 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
§5 Sachmängel
§6 Lieferung und Gefahrübergang
§7 Transportschäden
§8 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
§9 Geldwäsche
§10 Eigentumsvorbehalt
§11 Haftungsbegrenzung
§12 Hinweis zum Datenschutz
Teil II: Dienstleistungen auf Honorarbasis (Beratungen, Seminare / Vorträge, Service)
§13 Dienstleistungsangebot auf Honorarbasis
§14 Art der Dienstleistungen auf Honorarbasis
§15 Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, Anmeldebescheinigung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
§16 Auftragsdurchführung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
§17 Auftragskündigung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
§18 Widerrufsrecht bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
§19 Urheberrecht/Geistiges Eigentum bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
§20 Vergütung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
§21 Geheimhaltung bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
§22 Datenschutz bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
§23 Haftungsbeschränkungen bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
Teil III: Generelle Schlussbestimmungen (Teil I + Teil II)
§1 Präambel
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (Fassung 01.07.2009) von
Edelmetalle direkt GmbH
Poststraße 3
D-79098 Freiburg
Tel.: 0761 / 120 29 82
E-Mail: info@edelmetalle-direkt.com
im Folgenden als „Edelmetalle direkt", „Verkäufer“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet. Sie regeln alle rechtlichen Beziehungen zu unseren Kunden, im Folgenden als „Vertragspartner“ und „Kunden“ bezeichet.
Die oben angegebenen Kontaktdaten sind für jegliche Kommunikation mit uns inkl. Datenschutzthemen, Fragen, Reklamationen und Beanstandungen gültig.
Diese AGB sind unterteilt in 2 Teile. Teil I bezieht sich auf den An- und Verkauf von Edelmetallen zu Anlagezwecken (§3 - §11). Teil II betrifft die Angebote auf Honorarbasis wie Beratungen, Seminare/Vorträge und Servicedienstleistungen (§12 - §22). Die §§ 1,2, 23 betreffen sowohl Teil I als auch Teil II.
§2 Geltungsbereich
(1) Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte der Edelmetalle direkt mit Verbrauchern und Unternehmern.
(2) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB.
(3) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an.
(5) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sollte der Vertragspartner eine Gegenbestätigung unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen abgeben, wird diesen hiermit widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.
Teil I: An- und Verkauf von Edelmetallen zu Anlagezwecken
§3 Angebot, Vertragsabschluss, Preise
(1) Die Darstellungen der Produkte im Internet-Shop, Prospekt oder einer Preisliste stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung / zum Verkauf dar. Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde bestellt / verkauft fernmündlich, per Fax oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Die Darstellungen der von uns zum Verkauf gestellten Produkte gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
(2) Im Internet-Shop Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufsangebotes nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen absenden bzw. Angebot absenden] schicken Sie eine verbindliche Bestellung bzw. ein verbindliches Angebot der auf der Bestellseite bzw. Angebotsseite aufgelisteten Waren ab. Bei Bestellung/Angebot über unseren Internet-Shop wird der Erhalt der Bestellung von uns sofort per E-mail bestätigt.
Ihre fernmündliche Bestellung bzw. Angebot sowie ihre Bestellung/Angebot per Fax stellt ein Kaufangebot/Verkaufsangebot an uns dar. Auch hierzu erhalten Sie umgehend eine Bestellbestätigung bzw. Angebotsbestätigung.
(3) Für jede Art der Bestellung stellt diese Bestellbestätigung bzw. Angebotsbestätigung noch keine verbindiche Annahme der Bestellung / des Angebotes durch uns dar. Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung, Ihres Kaufangebotes/Ihres Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen.
(4) Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden separat berechnet.
(5) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schulden wir die Artikel der Gattung nach bestimmt, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu.
(7) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145 BGB) ab einer Summe von 50.000,- EUR akzeptieren wir ausschließlich in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift (kein Computerfax) oder als digital signierte E-Mail.
§4 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Edelmetallen wird aufgrund § 312d Absatz 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da der Preis dieser Waren auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können.
Widerrufsbelehrung
(2) Für alle anderen Waren als in III (1) gemeinten Waren haben Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ein Widerrufsrecht. Die Vertragserklärung kann innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt am Tag des Erhalts der Auftragsbestätigung. Der Widerruf bzw. der Versand der Sache ist zu richten an: Edelmetalle direkt GmbH, Poststraße 3, 79098 Freiburg i.Br.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass Sie die Ware so geprüft haben, wie es etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
(3) Bitte vermeiden Sie unfreie Sendungen an uns, da sie extrem hohe Kosten verursachen. Sollten wir verpflichtet sein die Rücksendekosten zu tragen, erstatten wir Ihnen auf Anfrage die Rücksendekosten im Voraus.
(4) Bitte beachten Sie, dass die im Absatz (2) genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rückgaberechts sind.
§5 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits verbunden.
§6 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Ware wird grundsätzlich per Kuriertransport bzw. Wertelogistik geliefert, eine Abholung ist nur nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung möglich.
(2) Die im Internet angezeigten und bei der automatischen Bestellbestätigung übermittelten Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Liefertermine müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Beachten sie: Banküberweisungen können bis zu 3 Bankwerktagen dauern, aus dem Ausland noch länger.
(3) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch uns die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung bei Lieferung durch uns auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.
(6) Wir stimmen mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über einen Kuriertransport oder ein Werttransportunternehmen. Der Vertragspartner muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf).
(7) Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz der Edelmetalle direkt GmbH. Soweit vorhanden sind zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an die Edelmetalle direkt GmbH zu übermitteln. Der Anbieter der Ware verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass Edelmetalle direkt den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.
(8) Die Durchführung des Kuriertransportes/Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort. Der Kuriertransport/Werttransport erfolgt ausschließlich in Deutschland.
§7 Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Kontakt zu uns auf.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere Ansprüche gegenüber dem Frachtführer / Transportversicherung geltend zu machen.
§8 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
(1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort nach Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) ohne Abzüge fällig. Zahlt der Käufer nicht innerhalb drei Valutatagen ab Fälligkeit, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(2) Bei Überweisungen trägt der Käufer alle Bankgebühren (keine Kostenteilung).
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und entstehende Mahn- und Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen.
(4) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(5) Lieferverzug durch uns tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. Edelmetalle direkt GmbH informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend.
(6) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart.
(7) Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(8) Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. Edelmetalle direkt überweist den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden.
(9) Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten zurück übersendet.
(10) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(11) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§9 Geldwäsche
(1) Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab 15.000 € sowie in begründeten Verdachtsfällen ist eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
(2) Beim Ankauf von Ware durch uns erfolgt grundsätzlich eine Identifizierung des Vertragspartners.
§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
§11 Haftungsbegrenzung
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Insbesondere wird nicht für Folgeschäden, wie z.B. (entgangene) Wertsteigerungen, gehaftet.
§12 Hinweis zum Datenschutz
(1) Edelmetalle direkt misst dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten einen hohen Stellwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich.
(2) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Warenbestellung, bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei Registrierung für unseren Newsletter freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Bei einer Anmeldung zum E-Mail-Newsletter werden Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden.
(3) Im Online-Shop werden Ihre Bestelldaten verschlüsselt (128-Bit-SSL) übertragen. Der Online-Shop verwendet ein Cookie (max. Gültigkeit 10 Jahre) für den zuletzt benutzen Usernamen. Weiterhin werden Cookies (max. Gültigkeit 30 Jahre) verwendet, um das Benutzerverhalten in unserem Online-Shop zu analysieren; dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Sie können durch entsprechende Browsereinstellungen die Verwendung von Cookies durch den Online-Shop verhindern. Ausführlichere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf Anfrage.
(4) Vertragstext: Bei einer Bestellung über unseren Internetshop speichern wir Ihre Bestelldaten und senden Ihnen diese zusammen mit den AGB per E-Mail zu.
Teil II: Dienstleistungen auf Honorarbasis (Beratungen, Seminare / Vorträge, Service)
§13 Dienstleistungsangebot auf Honorarbasis
(1) Die Edelmetalle direkt bietet – zusätzlich und unabhängig zum An- und Verkauf von Edelmetallen zu Anlagezwecken – Dienstleistungen an, die auf Honorarbasis berechnet werden.
(2) Das Honorar bezieht sich ausschließlich auf das zusätzliche Dienstleistungsangebot und steht in keinem Bezug zu einem vollzogenen oder geplanten An- / Verkauf von Edelmetallen bei uns.
(3) Wir leisten "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. nach den Vorgaben und Erfordernissen des Vertragspartners werden
- (a) öffentlich zugängliche Fachinformationen zum jeweiligen Thema zusammengestellt, didaktisch aufbereitet und sachbezogen vermittelt
- (b) vom Vertragspartner vorgelegte Informationen selektiert, auf ihre Plausibilität, ihre Kostenstruktur, ihre Chancen und Risiken und ihren Nutzen hin überprüft
- (c) Lösungswege gemäß den Vorgaben und Fragen des Vertragspartners gemeinsam erarbeitet sowie
- (d) Hilfestellungen bei der Umsetzung der vom Vertragspartner ausgewählten Lösungswege gegeben.
§14 Art der Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen
- (a) Beratung
- (b) Seminar / Vortrag
- (c) Service
(2) Beratungen und Service werden jeweils im Vorfeld individuell mit dem Vertragspartner abgestimmt. Dabei werden die zu erbringenden Leistungen besprochen, der zu erwartende Zeitaufwand definiert und beides per "Auftragsbestätigung" und/oder einer "Beschreibung der zu erbringenden Leistungen" definiert.
(3) Seminare und Vorträge als offene Veranstaltung: diese werden im Vorfeld per Programm oder Internet angekündigt, inhaltlich und zeitlich definiert und können von jedem Interessenten gebucht werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Mindestteilnehmerzahl definiert.
(4) Seminare und Vorträge als geschlossene Veranstaltung: diese werden von einem Vertragspartner gebucht und in seinem Auftrag und Namen durchgeführt. Inhalte, Teilnehmerzahl, Zeitrahmen und Veranstaltungsort werden jeweils im Vorfeld individuell mit dem Vertragspartner abgestimmt und per "Auftragsbestätigung" und/oder einer "Beschreibung der zu erbringenden Leistungen" definiert.
§15 Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, Anmeldebescheinigung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Vor der verbindlichen Buchung einer Dienstleistung als Beratung, als Service oder bei Seminaren und Vorträgen als geschlossene Veranstaltung gemäß §14 (4) erhält der Vertragspartner eine "Beschreibung der zu erbringenden Leistungen" und/oder eine Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner zustande.
(2) Die Anmeldung zu einem offenen Seminar oder Vortrag gemäß §14(3) muss von uns schriftlich per Brief, per Telefax oder per Email erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Vertragspartner eine schriftliche Anmeldebestätigung, die als Auftragsbestätigung gilt. Mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner zustande.
§16 Auftragsdurchführung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Wir verpflichten uns, Beratungen, Services sowie geschlossene Seminare und Vorträge im Sinne von §14(4) gemäß der zugrunde gelegten Beschreibung der zu erbringenden Leistungen bzw. Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, uns nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Einflusssphäre liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen, insbesondere die benötigten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Vertrauensbildung. Sie informieren sich wechselseitig unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Beide Seiten bemühen sich um ein vertrauensvolles Verhältnis.
(2) Wir verpflichten uns, die offenen Seminare und Vorträge im Sinne von §14(3)gemäß der Ausschreibung im Programm bzw. Internet durchzuführen.
§17 Auftragskündigung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Der Vertragspartner muss einen vereinbarten Beratungstermin, eine gebuchte Serviceleistung sowie eine gebuchte geschlossene Veranstaltung (geschlossenes Seminar / Vortrag im Sinne von §14(4)) bei uns schriftlich stornieren. Sofern von uns noch keine Leistungen gemäß der "Beschreibung der zu erbringenden Leistungen" bzw. der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung erbracht wurden, ist bei Stornierung eine Bearbeitungsgebühr / Ausfallentschädigung in Höhe von 90 EUR incl. gesetzlicher MwSt. zu zahlen. Nachweislich entstandene Auslagen und ggf. Fahrtkosten sind zu erstatten. Die bereits erbrachten Leistungen werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
(2) Muss aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung oder Unfall des Beraters / Referenten / Seminarleiters) eine Beratung, ein vereinbarter Service oder eine gebuchte geschlossene Veranstaltung (geschlossenes Seminar / Vortrag im Sinne von §14(4)) abgesagt werden, benachrichtigen wir den Vertragspartner schnellstmöglich. Es ist dem Vertragspartner dann freigestellt, einen neuen Termin mit uns zu vereinbaren oder den gesamten Auftrag vorzeitig zu beenden. Im letzten Fall werden alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Weitere Ansprüche des Vertragspartners (wie z.B. Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) können nicht geltend gemacht werden.
(3) Kündigung von offenen Seminaren oder Vorträgen (im Sinne von §14 (3)): Der Vertragspartner kann bis maximal 7 Tage vor dem vorgesehenen Seminar- / Vortragstermin die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
(4) Wird die Teilnahme an offenen Seminaren oder Vorträgen gemäß §14 (3) erst 6 Tage oder noch kurzfristiger vor dem Seminar oder Vortrag storniert oder erscheint der Vertragspartner nicht zu der Veranstaltung, muss er die volle Gebühr entrichten. Es kann ein Ersatzteilnehmer vom Vertragspartner gestellt werden.
(5) Muss aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung oder Unfall des Seminarleiters / Referenten oder Co-Referenten, Probleme mit dem Seminarraum) ein offenes Seminar / Vortrag gemäß §14(3) abgesagt werden, benachrichtigen wir den Vertragspartner schnellstmöglich. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich unverzinst in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche (wie z.B. Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) können nicht geltend gemacht werden.
(6) Das Gleiche wie in (5) gilt, wenn ein offenes Seminar / Vortrag gemäß §14b(3) von uns wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden muss. In diesem Fall benachrichtigen wir den Vertragspartner mindestens 3 Werktage vor der geplanten Veranstaltung.
§18 Widerrufsrecht bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher gem. § 13 BGB, so hat er das Recht seine auf Abschluss der Vereinbarung gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber uns zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Der Verbraucher veranlasst die Durchführung der Dienstleistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung der Dienstleistung benötigt werden. Nicht darunter fallen Informationen, die für den Vertragsabschluss benötigt werden. Übermittelt der Verbraucher die in Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht.
§19 Urheberrecht / Geistiges Eigentum bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung von uns vervielfältigt werden.
(2) Wir behalten uns das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages entstandenen Arbeitsergebnissen vor. Der jeweilige Vertragspartner sowie die Teilnehmer einer Beratung, eines Services, eines Seminars oder Vortrages erhalten jedoch ein unwiderrufliches, aber nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Die Nutzung der von uns erbrachten Arbeitsergebnisse durch mit dem Vertragspartner verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch uns.
§20 Vergütung der Dienstleistungen auf Honorarbasis
I. Vergütung bei Beratung, Service und geschlossenen Seminaren / Vorträgen gemäß §14 (4)
(1) Die Vergütung einer Beratung, eines Services oder einer geschlossenen Veranstaltung gemäß §2(4) erfolgt in Absprache mit dem Vertragspartner im Regelfall als Stundenhonorar plus ggf. anfallender Spesen.
(2) Eine volle Stunde in der Beratung, bei einer Servicedienstleistung sowie in offenen Veranstaltungen dauert 45 Minuten. 15 weitere Minuten dienen uns der Vor- und Nachbereitung.
(3) Rechnungseinheit ist jede angefangene Drittelstunde. Material- und Fremdkosten müssen nachgewiesen werden und werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
(4) Verteilt sich die Dienstleistung auf mehrere Termine, so erhält der Vertragspartner regelmäßig einen Zwischenstand, wie viel Zeit bisher benötigt wurde.
(5) Alternativ zur Abrechnung auf Stundenbasis nebst Spesen und Auslagenersatz kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.
(6) Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag muss spätestens 10 Arbeitstage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Ohne unverzügliche Beanstandung durch den Vertragspartner gilt die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Eine Aufrechnung gegen die Forderungen des Vertragspartners an uns ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
II. Vergütung offener Seminare / Vorträge (gemäß §14 (3))
(7) Die in den Vorankündigungen und im Internet ausgewiesenen Nettopreise für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen sind Pro-Kopf-Pauschalen. Diese beinhalten das Trainer-Honorar, die Raummiete incl. technischer Ausstattung (z.B. Flipchart, Pinnwände, Overhead-Projektor, Beamer, Audio-/ Videoausstattung etc.), die Vor- und Nachbereitung des Seminars / Vortrages, ggf. einen einfachen Satz an Unterlagen (Übungsblätter / Scriptum) und Verbrauchsmaterialien (Papier, Metaplanpapiere etc.). Für die Verpflegung und die Übernachtung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
(8) Bei Buchung von Seminaren / Vorträgen ist eine Anzahlung fällig, soweit dies in der Seminarausschreibung bzw. Vortragsankündigung aufgeführt ist.
(9) Der restliche Rechnungsbetrag ist spätestens vor Beginn des Seminars / Vortrages zur Zahlung fällig.
(10) Sollte vor Beginn des Seminars/ Vortrages noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar / Vortrag.
III. Sonstige Zahlungsbedingungen für alle Dienstleistungen auf Honorarbasis
(11) Zahlungen sind an uns grundsätzlich kostenfrei zu leisten.
(12) Wird die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen.
(13) Unsere Ansprüche auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.
§21 Geheimhaltung bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung bezüglich aller Wahrnehmungen sowie mündlichen und schriftlichen Absprachen.
(2) Die Geheimhaltung bezieht sich auch auf alle Unterlagen, die zur Durchführung des Auftrages gehören oder das Umfeld der Auftragsdurchführung betreffen.
(3) Von der Geheimhaltung darf nur mit ausdrücklicher, vorherig schriftlich eingeholter Einverständniserklärung der anderen Vertragspartei abgewichen werden. In jedem Fall besteht bei Zweifeln darüber, ob eine Information oder eine Wahrnehmung unter die Geheimhaltungspflicht fällt, eine unverzügliche gegenseitige Konsultationspflicht.
(4) Verstößt einer der Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht, so gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die im Absatz 1 genannten Pflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR.
(5) Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
§22 Datenschutz bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Wir werden die personenbezogenen Daten nur im Rahmen des mit dem Vertragspartner vereinbarten Auftrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Vertragspartners und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
§23 Haftungsbeschränkungen bei Dienstleistungen auf Honorarbasis
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Ist der Vertragspartner Unternehmer gem. §14 BGB, haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens der Teilnehmer von Seminaren oder Vorträgen.
(4) Sollte durch das Verhalten eines Teilnehmers der Erfolg einer Seminarveranstaltung oder Vortrages gefährdet werden, behalten wir uns vor, nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, den Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Ansprüche können anschließend nicht geltend gemacht werden.
(5) Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
Teil III: Generelle Schlussbestimmungen für Teil I + Teil II
§24 Schlussbestimmungen
(1) Geltendes Recht und Gerichtstand: Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und dessen Bedingungen ist Freiburg i.Br.
(2) Schiedsklausel: Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts alle außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

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